Voraus­setzungen

Voraus­setzungen zum Erwerb der Fahr­schul­lehrer­berechtigung

Der Fahrschullehrer ist berechtigt Theorie- und Praxisunterricht zu erteilen. Der Fahrlehrer ist berechtigt Praxisunterricht zu erteilen.

Zugangsvoraussetzung  zur Fahrschullehrerberechtigungsprüfung ist ein gültiges Reifeprüfungszeugnis bzw. Nachweis einer Studienberechtigungsprüfung /Berufsreifeprüfung oder 2-Jährige Praxis als Fahrlehrer

Weitere Voraussetzungen:

1. Vertrauenswürdigkeit im Sinne eines einwandfreien Leumunds (Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate ist vorzulegen ) d.h. keine schweren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften oder gerichtliche Vorstrafen

2. Mindestalter 21 Jahre 

3. Besitz der Lenkberechtigung der angestrebten Klasse seit mindestens 3 Jahren

4. Nachweis von mindestens 3 Jahren Fahrpraxis mit den Fahrzeugen der angestrebten Klasse oder Nachweis von 1 Jahr Fahrpraxis und Absolvierung eines Praxis Ersatzseminares der betreffenden Klasse (bei der Klasse F nicht erforderlich)

Nötige Dokumente:

1. Führerschein 

2. Meldezettel 

3. DSVGO Erklärung 

4. Emailadresse und telefonische Kontaktmöglichkeit 

5. Praxisnachweis, z.B.: Kopie des Zulassungsscheines, Praxisbestätigung durch Arbeitgeber oder Dritte