Voraussetzungen
Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrschullehrerberechtigung
Der Fahrschullehrer ist berechtigt Theorie- und Praxisunterricht zu erteilen. Der Fahrlehrer ist berechtigt Praxisunterricht zu erteilen.
Zugangsvoraussetzung zur Fahrschullehrerberechtigungsprüfung ist ein gültiges Reifeprüfungszeugnis bzw. Nachweis einer Studienberechtigungsprüfung /Berufsreifeprüfung oder 2-Jährige Praxis als Fahrlehrer
Weitere Voraussetzungen:
1. Vertrauenswürdigkeit im Sinne eines einwandfreien Leumunds (Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate ist vorzulegen ) d.h. keine schweren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften oder gerichtliche Vorstrafen
2. Mindestalter 21 Jahre
3. Besitz der Lenkberechtigung der angestrebten Klasse seit mindestens 3 Jahren
4. Nachweis von mindestens 3 Jahren Fahrpraxis mit den Fahrzeugen der angestrebten Klasse oder Nachweis von 1 Jahr Fahrpraxis und Absolvierung eines Praxis Ersatzseminares der betreffenden Klasse (bei der Klasse F nicht erforderlich)
Nötige Dokumente:
1. Führerschein
2. Meldezettel
3. DSVGO Erklärung
4. Emailadresse und telefonische Kontaktmöglichkeit
5. Praxisnachweis, z.B.: Kopie des Zulassungsscheines, Praxisbestätigung durch Arbeitgeber oder Dritte